Kinderrechte im digitalen Raum Ein Jahr KidD – Verfahren zeigen Wirkung

Ein besonderer Erfolg der vergangenen Monate war die Entfernung von tausenden Titeln ohne Alterskennzeichen auf der Plattform Steam, nachdem die KidD das Unternehmen auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hatte. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarer Alterskennzeichnung anzubieten. Auch andere große Plattformen haben ihre Angebote in Reaktion auf die Forderungen der KidD angepasst.

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überwacht nach dem europäischen Digital Services Act (DSA), ob Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland strukturelle Vorsorgemaßnahmen in ihren Angeboten eingerichtet haben. Dazu zählen etwa sichere Voreinstellungen, eine wirksame Altersüberprüfung sowie Melde- und Abhilfeverfahren.

Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere, altersgerechte Nutzung der Dienste durch Kinder und Jugendliche nicht aus, tritt die KidD an die Anbieter heran. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum durchzusetzen, gerecht zu werden.

„Wir sind stolz auf die Fortschritte, die die KidD in ihrem ersten Jahr erzielt hat. Neben der Professionalisierung unserer Arbeitsprozesse konnten wir aktiv in eine Vielzahl von Verfahren einsteigen und vielfältige Verbesserungen bei diversen Angeboten erzielen. Durch unser Hinwirken wurden unter anderem häufig die Melde- und Abhilfeverfahren in den Diensten verbessert. Daran müssen und werden wir anknüpfen, um geltendes Recht konsequent weiter durchzusetzen, im Zweifel auch mit Bußgeldern, wenn Anbieter unseren Forderungen nicht nachkommen“,

erklärt Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Ein Novum in der Arbeit der KidD ist die Möglichkeit, auch gegen Anbieter aus Drittstaaten, also aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, vorzugehen. Dies ist dann möglich, wenn die Staaten keine gesetzliche Vertreterin oder keinen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt haben. Auch hier werden aktuell zahlreiche Verfahren angestoßen, da von diesen Angeboten häufig ein besonderes Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche ausgeht.

Michael Terhörst zieht eine positive Bilanz:

„Unsere Arbeit hat gerade erst begonnen. Mit starken Partnerinnen und Partnern und der EU an unserer Seite werden wir die Wirksamkeit des Kinder- und Jugendmedienschutzes weiter steigern – und die Rechte junger Menschen konsequent durchsetzen.“

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).