Anbieter von Online-Plattformen sind dazu verpflichtet, ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Kinder und Jugendliche auf ihren Plattformen zu gewährleisten. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ist durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beauftragt, die Kinderrechte in digitalen Diensten mit Sitz oder einer Vertretung in Deutschland durchzusetzen. Sie kann auch außerhalb der Europäischen Union tätig werden.