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KidD: Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Digital Services Act (DSA) – Europäische Regeln für digitale Dienste zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Digital Services Act (DSA) wird seit Februar 2024 in der gesamten Europäischen Union angewandt und soll ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld schaffen. Der verstärkte Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet ist dabei eines der zentralen Ziele. Anbieter von Online-Plattformen sind insbesondere dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen innerhalb ihrer Dienste zu treffen und ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.

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gamescom 2025 Spielespaß mit Alterscheck? KidD auf Panel zum Thema Altersverifikation

Die weltweit größte Spielemesse gamescom findet vom 20. bis 24. August in Köln statt. Neben der Präsentation neuer Spiele, Technologien und Trends der Gamesbranche, stehen auch jugendmedienschutzrechtliche Anforderungen an eine altersgerechte...

Anbieterregulierung EU-Leitlinien stärken Kinder- und Jugendmedienschutz europaweit

Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) begrüßt die veröffentlichten EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als wichtigen Meilenstein...

Digital Services Act Stellungnahme der KidD zu den Leitlinien der Europäischen Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSA

Nach Auffassung der bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichteten Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) stellen die Leitlinien durch einen umfassenden, vielschichtigen und...