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  • Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) bewertet den Entwurf der EU-Leitlinien zu Artikel 28 Absatz 1 DSA als Fortschritt auf europäischer Ebene zur konsequenten Durchsetzung von Anbieterpflichten im Netz.

  • Am 14. Mai 2025 feiert die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ihren ersten Jahrestag. Die KidD blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück: Sie hat rund 70 Verfahren eingeleitet, Anbieter reagieren – auch über nationale Grenzen hinaus.

  • Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit zur Durchsetzung von Alterskennzeichen auf Spielplattformen hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) den Prozess der Alterskennzeichnung auf der Plattform Steam überprüft. Die Valve Corporation, die das Angebot betreibt, nimmt infolge der dialogischen Zusammenarbeit mit der BzKJ wichtige Änderungen in ihrem Angebot vor.

  • Die Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ führte am 19.09.2024 in Berlin mehr als 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand neben dem 70-jährigen Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien die Vorstellung der neu gegründeten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).

  • Die internationale Spielemesse Gamescom in Köln stellt in ihrem Kongressprogramm hochaktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Demokratie in den Mittelpunkt. Michael Terhörst, Leiter der neuen „Stelle zur Durchsetzungen von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) beteiligt sich am 22.08.2024 an der Session „Loot statt Blut: Was kann das neue Jugendschutzgesetz in der Praxis?“.

  • Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) eingerichtet worden. Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, ernannte Michael Terhörst zum ersten Leiter der KidD.

  • Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Angesiedelt ist die KidD unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

  • Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest.

  • Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nimmt die Bundesnetzagentur ab heute ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf. Als Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen kann der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen.

  • Der Digital Services Act (DSA) schafft ein ambitioniertes gemeinsames, europäisches Regelwerk. Die Diensteanbieter werden zur Verantwortung gezogen, um ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen. Davon profitieren auch Kinder und Jugendliche.