Leitbild

Unser Auftrag

Kinder haben Rechte – auch in digitalen Umgebungen.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden.

Um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten, sind die Anbieter digitaler Dienste wie Social-Media-Plattformen nach dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu treffen. Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Elternbegleitungstools, Meldesysteme oder sichere Voreinstellungen stellen solche Schutzvorkehrungen dar. Des Weiteren sind die Bedingungen und jegliche Einschränkungen für die Nutzung eines digitalen Dienstes so zu formulieren, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) legt zudem fest, dass auf Film- oder Spielplattformen deutlich wahrnehmbare Alterskennzeichen vorhanden sein müssen.

Wir setzen uns dafür ein, dass digitale Dienste die Rechte von Kindern und Jugendlichen wahren.

Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) setzt sich dafür ein, die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Dienste, die in ihre Zuständigkeit fallen, zur Geltung zu bringen. Diese Verantwortung tragen wir mit Überzeugung.

Unsere Leistung

Risikobewertung

Wir überprüfen insbesondere Online-Plattformen im Hinblick auf Risiken für Kinder und Jugendliche. Dafür greifen wir auf die interdisziplinäre Expertise der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zurück. Zu Beginn unserer Verfahren erfolgt zudem eine erste Einschätzung durch jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Im Anschluss erfolgt eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Im Rahmen der Risikobewertung beurteilen wir, ob die Anbieter der Online-Plattformen, die in unsere Zuständigkeit fallen, ausreichende strukturelle Vorsorgemaßnahmen eingerichtet haben, um Kinder und Jugendliche vor diesen Risiken zu schützen.

Risikobegegnung

Stellen wir fest, dass ein Anbieter keine oder nur unzureichende strukturelle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, werden wir als Aufsichtsstelle tätig. Treffen wir im Rahmen unserer Arbeit auf ein Angebot, welches nicht in unsere Zuständigkeit fällt, leiten wir unsere Hinweise an die zuständige Stelle weiter.

Wir geben dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme und beraten hinsichtlich der Ausgestaltung der strukturellen Vorsorgemaßnahmen. Verweigert der Anbieter Nachbesserungen, ordnen wir diese an und können auf Verstöße auch mit empfindlichen Bußgeldern reagieren.

Gleiches gilt für die Nutzungsbedingungen bestimmter Plattformen. Wir überprüfen, ob die Bedingungen und jegliche Einschränkungen für die Nutzung des Vermittlungsdienstes so erläutert sind, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können.

Darüber hinaus stellen wir als Aufsichtsakteurin sicher, dass große Film- und Spielplattformen Alterskennzeichen für alle von ihnen bereitgehaltenen Filme beziehungsweise Spiele vorhalten und so eine Orientierung bieten.

Teilhabe durch Befähigung stärken

Kindern und Jugendlichen muss mit verschiedenen Instrumenten die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst und ihre Privatsphäre zu schützen. Neben der Medienbildung und Medienkompetenzförderung können auch strukturelle Maßnahmen durch Anbieter hierzu beitragen. Dazu gehören z. B. leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote sowie wirksame Melde- und Abhilfemöglichkeiten in den Online-Plattformen. In Zusammenarbeit mit der BzKJ unterstützen wir Eltern, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte durch alltagsnahe und orientierungsgebende Informationen.

Unser Netzwerk

Wir pflegen ein fachliches Netzwerk.

Zur Erfüllung unseres Auftrags pflegen wir ein Netzwerk mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Diese unterstützen uns bei unserer Arbeit insbesondere durch Hinweise auf problematische digitale Dienste und lassen uns an fachspezifischen Einschätzungen zu relevanten Entwicklungen teilhaben. Unser Netzwerk deckt dabei verschiedene fachliche Fachbereiche ab, die zentral für die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten sind und reicht thematisch von digitalen Spielen bis hin zu sexueller Gewalt im Netz.

Durch unsere organisatorische Ansiedlung bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ein stetiger Wissenstransfer zwischen den Arbeitseinheiten möglich. Hierzu gehören insbesondere die Abteilung für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Wir arbeiten eng mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) zusammen, die die Rolle des Koordinators für digitale Dienste (Digital Services Coordinator) in Deutschland übernimmt. Der Koordinator für digitale Dienste ist grundsätzlich insbesondere für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) in dem jeweiligen Mitgliedsstaat zuständig. Daneben besteht, insbesondere unter Beachtung von § 12 Absatz 2 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), eine enge Zusammenarbeit mit den Medienanstalten.

Auch mit dem Bundeskriminalamt (BKA) findet ein Austausch statt. Dieses nimmt Meldungen von Straftaten entgegen.

Darüber hinaus arbeiten wir international und stehen in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission, die für die Aufsicht großer Online-Plattformen (sogenannte VLOPs und VLOSEs) zuständig ist sowie weiteren europäischen Mitgliedsstaaten, welche die Dienste, die bei ihnen jeweils niedergelassen sind, beaufsichtigen.

Unser Selbstverständnis

Wir arbeiten unabhängig.

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben und Befugnisse arbeiten wir völlig unabhängig im Sinne von § 15 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das bedeutet, dass wir keiner direkten oder indirekten Beeinflussung von außen unterliegen und keiner Weisungshoheit einer anderen Behörde unterstehen, sofern diese Weisungen den fachlichen Bereich der unabhängigen Aufgabenerfüllung betreffen.

Wir arbeiten serviceorientiert.

Die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters sind uns wichtig. Deshalb stellen wir ihnen Möglichkeiten zur Verfügung, Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) niedrigschwellig zu melden. Entsprechende Hinweise bearbeiten wir schnell und engagiert. Wir gehen auf Anregungen und Kritik ein und beantworten Anfragen zielgruppengerecht.

Wir leben Innovation.

Als lernende Organisation verbessern wir durch Innovationsbereitschaft kontinuierlich unsere Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse und passen uns technischen Weiterentwicklungen an.

Wir beteiligen Kinder und Jugendliche.

Die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen an der Arbeit der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) ist uns ein zentrales Anliegen und Voraussetzung für einen an den Bedürfnissen von Heranwachsenden orientierten Kinder- und Jugendmedienschutz.