Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 28 Absatz 1 Online-Anbieter, auf ihren Plattformen den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dazu geeignete Maßnahmen für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit zu ergreifen. Um Anbietern eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet und im Entwurf am 13. Mai veröffentlicht. Bis zum 15. Juni* ist die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu dem Entwurf abzugeben.
Auch die KidD hat eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet. Der Leitlinien-Entwurf setzt aus ihrer Sicht dringend notwendige Mindeststandards für anbieterseitige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.
Michael Terhörst, Leiter der KidD, erklärt: „Der Entwurf der EU-Leitlinien ist ein wichtiger Meilenstein für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Leitlinien formulieren klare Mindeststandards, wie Anbieter den DSA rechtssicher umsetzen können. Mit den Leitlinien wächst auch unsere Schlagkraft, um konkrete Verbesserungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Online-Diensten konsequent durchzusetzen. Wichtig ist jetzt, dass die im Entwurf noch vorhandenen Defizite schnell angepasst werden.“
Die KidD befürwortet die Vorgaben zu sicheren Standardeinstellungen für Minderjährige, Schutzmechanismen gegen unerwünschte Kontakte sowie präventive Moderation. Auch jugendgerechte Melde-, Feedback- und Beschwerdewege sowie unterstützende Tools für Erziehungsberechtigte sind relevante Maßgaben.
Konkretisierungsbedarf sieht die KidD insbesondere im Bereich der Alterskontrolle. Damit sichere Voreinstellungen und weitere Vorsorgemaßnahmen greifen und bestehende Altersgrenzen überhaupt schützen, bedarf es zwingend einer zuverlässigen Altersüberprüfung.
Mit Blick auf die zukünftige Weiterentwicklung der Leitlinien fordert die KidD eine stetige Aktualisierung unter Berücksichtigung neuer Gefährdungslagen und entsprechender Begegnungsstrategien. Die KidD sieht im Weiteren besonders großen Handlungsbedarf im Bereich der Plattform-Algorithmen und der Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz. Hier bedarf es eines klaren Maßgabenrahmens, um junge Menschen vor exzessiver Nutzung und Kontrollverlust zu schützen.
Die vollständige Stellungnahme der KidD ist auf den Webseiten der BzKJ und der KidD veröffentlicht.
*Aktualisierungshinweis: Hier stand vormals der 10. Juni. Die Konsultationsfrist wurde nach Veröffentlichung der Pressemitteilung seitens der Europäischen Kommission auf den 15. Juni verlängert.
Über die BzKJ
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).