Das Ziel ist, Kindern und Jugendlichen eine sichere Nutzung der für sie relevanten Dienste zu ermöglichen. Das kinderrechtliche Dreieck aus Schutz, Befähigung und Teilhabe findet hier seine Verwirklichung. Unter www.kidd.bund.de finden Sie vielfältige Informationen und praktische Erläuterungen zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der KidD.
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: „Wir freuen uns sehr, Ihnen mit dem Start der neuen Internetseite www.kidd.bund.de eine informative Plattform zu bieten, die auch das Engagement und Selbstverständnis spiegelt, jungen Menschen in unserer Gesellschaft Teilhabe und sicheren Zugang zu digitalen Diensten zu gewährleisten. Die 'Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten' (KidD), markiert einen bedeutenden Fortschritt und wird dafür sorgen, dass Online-Plattformen ihre Verantwortung ernst nehmen und effektive Schutzmaßnahmen umsetzen.“
Aufgaben der KidD
Zu den zentralen Aufgaben der KidD zählt die Risikobewertung von Online-Plattformen. Sie prüft digitale Dienste in Deutschland unter anderem im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie sichere Voreinstellungen und effektive Meldeverfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere Nutzung nicht aus, tritt sie an die Anbieter heran, damit diese ihre Dienste altersgerecht ausgestalten. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen, gerecht zu werden.
Effektive Medienaufsicht durch Zusammenarbeit
Das Einleiten eines Verfahrens erfolgt über zwei Wege: Entweder stößt die KidD im Rahmen ihrer Aufsicht selbst auf zu regulierende Anbieter von Online-Plattformen oder Dritte melden Verstöße aus dem Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes über das zentrale Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.
Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, VLOPS und VLOSE, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzende erreichen, ist die europäische Kommission (KOM) als primäre Regulierungsstelle zuständig.
Um eine wirksame Regulierung nach dem DSA zu erreichen, arbeitet die BzKJ eng mit den nach dem DDG zuständigen Stellen in Deutschland zusammen: Der Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste, den Landesmedienanstalten und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit als weitere zuständige Behörden für den Kinder- und Jugendmedienschutz auf Online-Plattformen.
Über die KidD
Die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).