Digital Services Act Stellungnahme der KidD zu den Leitlinien der Europäischen Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSA

Die Nutzung digitaler Plattformen gehört heute zur Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen. Neben Chancen des Austauschs und Kennenlernens gehen von diesen Angeboten jedoch Risiken aus, denen es zu begegnen gilt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und damit gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen.

Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde auf europäischer Ebene ein weitreichender Rechtsrahmen geschaffen, der vielfältige Anforderungen an digitale Dienste stellt, insbesondere auch Jugendschutzanforderungen an Online-Plattformen. Gemäß Artikel 28 Absatz 1 DSA müssen Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, verhältnismäßige Maßnahmen treffen, um ein hohes Maß an Schutz, Sicherheit und Privatsphäre innerhalb ihrer Dienste zu gewährleisten.

Die vorgenannten Ziele des Schutzes, der Sicherheit und der Privatsphäre werden in den durch die Europäische Kommission veröffentlichten Leitlinien, die als Orientierungsrahmen für Anbieter dienen sollen, konkretisiert. Sie zeigen auf, wie Anbieter ihre Dienste von Grund auf rechtskonform gestalten können. Ziel ist es, das Schutzniveau in digitalen Diensten erkennbar zu erhöhen und zeitgleich die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Befähigung und Teilhabe zu verwirklichen.

Stellungnahme zu den Leitlinien gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSA_BzKJ_KidD.