Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA)...
Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen...
Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest.