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KidD: Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Strukturelle Vorsorgemaßnahmen - Prüfkriterien der KidD

Die Prüfkriterien der KidD geben entsprechenden Anbietern von für Kinder und Jugendliche zugänglichen Online-Plattformen nach den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) mit Sitz primär in Deutschland Orientierung, welchen Risiken mit geeigneten strukturellen Vorsorgemaßnahmen zu begegnen ist. Die Ausführungen konkretisieren, welche Kriterien die KidD im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen anlegt. Darüber hinaus wird weiteren für Kinder- und Jugendmedienschutz verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren sowie der allgemeinen Öffentlichkeit ein Einblick in die Verfahren der KidD ermöglicht.

Hintergrundbild der Rubrik Risikobegegnung mit verschiedenen Internet- und Mediensymbolen

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Leitung der KidD ernannt Michael Terhörst als Leiter der neuen „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) ernannt

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA)...

KidD ist online Neue Institution und Internetpräsenz für effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz

Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen...

Pressemitteilung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt ihre Arbeit auf

Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest.