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  • Anbieter von Online-Plattformen wie Social-Media-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen durch Einrichtung struktureller Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche innerhalb ihrer Dienste zu treffen. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft Online-Plattformen nach den Vorschriften des Digital Services Act (DSA) mit Sitz primär in Deutschland und beurteilt, ob in den digitalen Angeboten angemessene und wirksame...

    Hintergrundinformation
  • Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website www.kidd.bund.de freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Angesiedelt ist die KidD unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).

    05.06.2024
    Pressemitteilung
  • Pressemitteilung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) nimmt ihre Arbeit auf

    Am 14.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es konkretisiert die Umsetzung der europäischen Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) und legt die organisatorische Ausgestaltung des DSA für Deutschland fest.

    14.05.2024
    Pressemitteilung
  • Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nimmt die Bundesnetzagentur ab heute ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf. Als Digital Services Coordinator überwacht die Bundesnetzagentur, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen kann der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen.

    14.05.2024
    Pressemitteilung
  • Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft als Aufsichtsakteurin, ob die Bedingungen und Nutzungseinschränkungen der digitalen Dienste durch die Plattformanbieter so erläutert sind, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können. Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 14 Absatz 3 Anbieter von Vermittlungsdiensten zur für Kinder und Jugendliche verständlichen Erklärung der Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung des Dienstes.

    Hintergrundinformation
  • Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) stellt als Aufsichtsakteurin sicher, dass große Film- und Spielplattformen Alterskennteichen vorhalten und so eine Orientierung für Kinder, Jugendliche, Erziehende und pädagogische Fachkräfte bieten. Film- und Spielplattformen sind nach § 14a Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet, ihre Angebote mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen zu versehen, um Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz vor...

    Hintergrundinformation
  • Die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft Online-Plattformen mit Sitz primär in Deutschland auf Risiken für Kinder und Jugendliche.

    Hintergrundinformation