Bedingungen und Einschränkungen der Nutzung eines Dienstes

Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft als Aufsichtsakteurin, ob die Bedingungen und jegliche Einschränkungen für die Nutzung des Vermittlungsdienstes so formuliert sind, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können.

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet in Artikel 14 Absatz 3 Anbieter von Vermittlungsdiensten dazu, die Bedingungen und jegliche Einschränkungen für die Nutzung des Dienstes so zu erläutern, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können. Diese Regelung gilt für Vermittlungsdienste, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten oder überwiegend von diesen genutzt werden. Die Vorschrift geht einher mit der grundsätzlich im DSA angelegten kinderrechtlichen Perspektive.

Von der Pflicht sind umfasst:

  • Die Schritte, die Benutzende von der Kontoerstellung bis zur Kontolöschung ausführen müssen.
  • Leitlinien oder Netiquette der Gemeinschaft zur Förderung einer positiven, sicheren und inklusiven Atmosphäre, in denen erläutert wird, welches Verhalten für die Nutzung des Dienstes erwartet und verboten wird und welche Folge die Nichteinhaltung hat.
  • Die Arten von Inhalten und Verhaltensweisen, die als schädlich für die Privatsphäre, die Sicherheit und/oder den Schutz von Minderjährigen angesehen werden. Dies beinhaltet unter anderem:
    • illegale Inhalte
    • wie Minderjährige davor geschützt werden
    • Tools, die verwendet werden, um Inhalte, Verhaltensweisen und Funktionen zu verhindern, zu mildern oder zu moderieren, die illegal oder schädlich für Minderjährige und den Beschwerdeprozess sind.

Darüber hinaus können je nach Angebot auch Angaben zu einem Mindestalter oder Höchstalter, Kosten und Werbung oder Informationen zum Datenschutz verlangt sein. Bei der Umsetzung müssen die Dienste darauf achten, die Rechte der Minderjährigen, einschließlich ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, nicht übermäßig zu beschränken.