Kennzeichnungspflichten

Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) stellt als Aufsichtsakteurin sicher, dass große Film- und Spielplattformen Alterskennzeichen vorhalten und so eine Orientierung für Kinder, Jugendliche, Erziehende und pädagogische Fachkräfte bieten.

Film- und Spielplattformen sind nach § 14a Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet, ihre Angebote mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen zu versehen, um Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz vor potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu gewährleisten.

Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich auch Anbieter aus dem Ausland mit Angeboten, die einen hinreichenden kinder- und jugendmedienschutzrechtlichen Inlandsbezug vorweisen. Eine Film- oder Spielplattform im Sinne des Gesetzes kann nur ein Angebot darstellen, welches Filme oder Spielprogramme in einem Gesamtangebot zusammenfasst und mit Gewinnerzielungsabsicht als eigene Inhalte zum individuellen bereithält. Die Verpflichtung gilt nur für solche Film- und Spielplattformen, bei denen die Verantwortung für den Inhalt dem Anbieter zugerechnet werden kann.