Risikobegegnung

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beauftragen die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) organisatorisch angesiedelte unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD), die Kinderrechte in digitalen Diensten mit Sitz oder einer Vertretung in Deutschland durchzusetzen. 

Anbieter von Online-Plattformen sind dazu verpflichtet, für Kinder und Jugendliche auf ihren Plattformen ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten. Die Regelungen gelten für solche Plattformen, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind. 

Für sehr große Angebote oder Angebote aus anderen EU-Staaten ist die Europäische Kommission oder ein Regulierer aus dem jeweiligen Mitgliedsstaat zuständig.